Stärkungspakt NRW: Kreis unterstützt Menschen mit geringem Einkommen

Das Land hat deswegen den „Stärkungspakt NRW“ auf den Weg gebracht: Von 150 Millionen Euro insgesamt fließen rund 3,35 Millionen Euro in den Rhein-Sieg-Kreis und zu den 19 kreisangehörigen Kommunen. Davon erhält die Kreisverwaltung fast 680.000 Euro.

„Dieses Geld soll sowohl die soziale Infrastruktur stärken als auch bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommen“, erklärt Landrat Sebastian Schuster. „Bis Ende des Jahres können die Menschen bei den Wohlfahrtsverbänden Anträge auf Einzelfallhilfen stellen. Erfreulich aber wäre, wenn der Stärkungspakt darüber hinaus weiterlaufen würde!“

Dieser Ansicht sind auch die Träger der sozialen Hilfen im Rhein-Sieg-Kreis: „Der Stärkungspakt endet am 31. Dezember, die Krise aber nicht“, sagen Monika Bähr, Vorstandsvorsitzende SKM – Kath. Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V., Barbara König, Kreisgeschäftsführerin Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V. und Jutta Oehmen, Vorständin Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Bonn und Rhein-Sieg-Kreis. „Wir sind froh über die Unterstützung, denn die Not der Menschen wächst. Hier leistet der Stärkungspakt eine große Hilfe!“

Der Anspruch auf Einzelfallhilfen hängt unter anderem vom Einkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab. Genauere Informationen dazu unter www.rhein-sieg-kreis.de/staerkungspakt-nrw. Die Anträge können je nach Wohnort bei den entsprechenden Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände gestellt werden:

Wohnort/Einrichtung der sozialen Hilfen

  • Hennef, Siegburg / AWO
  • Windeck, Eitorf, Ruppichteroth, Sankt Augustin / Caritas
  • Bad Honnef, Königswinter, Troisdorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Meckenheim /
    Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
  • Alfter, Bornheim, Lohmar, Niederkassel, Rheinbach, Swisttal, Wachtberg
    SKM-Kath. Verein für soziale Dienste

Die Hilfen werden nach Prüfung und Bewilligung als Einkaufsgutscheine oder durch direkte Begleichung von Rechnungen gewährt. Darunter fallen Kosten für Unterkunft und Heizung, Gutscheine für Lebensmittel und Hygieneartikel (mit Ausnahme von Alkohol und Tabakwaren), der Erwerb energieeffizienter „weißer Ware“, also z. B. Kühlschränke oder Waschmaschinen, dringende Reparaturen (z. B. an der Heizungsanlage oder am Auto) sowie dringend notwendige Anschaffungen (z. B. der Kauf einer Brille). Barzahlungen sind ausgeschlossen.

Die lokalen Träger der sozialen Hilfen stehen ebenfalls vor großen Herausforderungen: Der Stärkungspakt soll dazu beitragen, die Beratungs- und sonstigen Angebote weiterhin bereit stellen zu können.

Zudem unterstützt der Stärkungspakt im Rhein-Sieg-Kreis die Arbeit der Energieagentur Rhein-Sieg die Bürgerinnen und Bürger zu Fragen der Energieeinsparung, zu energetischem Sanieren oder zum Ausbau erneuerbarer Energie berät.