Blauzungenkrankheit bei Schafen, Rindern und Ziegen: Rhein-Sieg-Kreis ist Sperrgebiet

Daher hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) in Absprache mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) ganz NRW und somit auch den Rhein-Sieg-Kreis als betroffenes Gebiet (Sperrgebiet) festgelegt. Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es bislang keinen Ausbruch.

Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit absolut ungefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Halter von Rindern, Schafen und Ziegen müssen ihren Tierbestand, falls noch nicht geschehen, beim Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises melden. Anzeichen einer Infektion bei einem oder mehreren Tieren müssen zudem unverzüglich bei der Veterinärbehörde angezeigt werden. Außerdem sind im Sperrgebiet Transporte von Rindern, Schafen oder Ziegen in restriktionsfreie Gebiete verboten. Nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung veterinärbehördlicher Auflagen dürfen Tiere das Sperrgebiet verlassen. Diese Regelung gilt für eine Dauer von mindestens zwei Jahren.

Die Blauzungenkrankheit wird durch Viren ausgelöst, die durch kleine Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen werden. Empfänglich sind Wiederkäuer, vor allem Rinder, Schafe und Ziegen.

Schafe zeigen etwa sieben bis acht Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Die klinischen Symptome bei Rindern sind von der Art her ähnlich, aber in der Regel weit weniger ausgeprägt. Wirtschaftliche Verluste in den betroffenen Betrieben können dennoch beträchtlich sein.

Weitere Informationen für Halterinnen und Halter von Schafen, Rindern und Ziegen gibt es unter rhein-sieg-kreis.de/blauzungenkrankheit.