Die Gehwege sind zum Teil stark eingeengt, so dass sie beispielsweise für Mütter und Väter mit Kinderwagen oder aber auch für die älteren Menschen mit Rollator nicht passierbar sind und diese auf die Straße ausweichen müssen.
Aus diesem Grund weist die Wachtberger Gemeindeverwaltung darauf hin, dass Privatleute für die Sicherstellung der Verkehrssicherheit der an ihre Grundstücke grenzenden Gehwege und Straßen verantwortlich sind.
Hier muss eine freie Höhe von 2,50 Metern bei Gehwegen bzw. von 4,50 Metern bei Straßen eingehalten werden.
Und, was oft vergessen wird, nicht nur der Bereich des Vorgartens, sondern auch seitlich und hinter dem Grundstück sind ggfls. dort angrenzende Wege freizuhalten. Im Einzelfall kann die Nichtbeachtung dieser Verkehrssicherungspflicht für den Grundstückseigentümer im Schadensfall eine Haftungsverpflichtung auslösen.
Die Gemeinde Wachtberg dankt allen Bürgerinnen und Bürgern im Sinne eines guten Miteinanders für das verantwortungsvolle Handeln und die Einhaltung der oben genannten Vorgaben.