In § 6 Abs. 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird die Benutzungsgebühr je Meter von jährlich bisher 0,70 Euro um einen Cent auf 0,71 Euro angehoben. In § 6 Abs. 5, darin geht es um die zusätzliche Benutzungsgebühr für die Winterwartung, wird die Benutzungsgebühr je Meter von bisher 0,54 Euro auf künftig 0,74 Euro jährlich festgelegt.
Die vormals niedrige Gebühr für den Winterdienst ergab sich aus den milden Wintern der Vorjahre. Da die Kosten hierdurch geringer ausgefallen waren – weniger Winterdienstfahrten, weniger Personaleinsatz, weniger Streusalz – konnte das so entstandene Gebühren-Plus gemäß Abgabenordnung den Bürgern in Form von reduzierten Gebühren wieder zu Gute kommen. Dieses Plus ist jetzt aufgebraucht, so dass ab 1. Januar 2024 der Gebührensatz wieder angepasst werden musste.
Um was geht es genau?
Nachfolgend einige Erläuterungen zum Winterdienst:
Auch wenn die vergangenen Winter zumeist milder ausfielen als in früheren Jahren, so gibt es doch auch immer wieder Zeiten, in denen es zu plötzlichen Wintereinbrüchen mit Glätte und Schnee kommt. Für solche Fälle muss die Gemeindeverwaltung Vorsorge treffen (Streugut und entsprechende Geräte/Ausrüstung/Fahrzeuge anschaffen/vorhalten, Personal bereithalten etc.).
Diese Kosten werden bei der Kalkulation der Gebühren für den Winterdienst zugrunde gelegt. Dabei gelten das Äquivalenzprinzip und Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet, dass mit Gebühren kein Gewinn erzielt werden soll.
Alle drei Jahre müssen die Gebührensätze deshalb regelmäßig überprüft werden.
In Wachtberg wurden die Gebühren in den Jahren 2021, 2022 und 2023 gesenkt, da die drei Vorjahre (2018, 2019, 2020) mit einem Plus abgeschlossen hatten. Dieses Plus war in den letzten drei Jahren den Bürgerinnen und Bürgern wieder gutgeschrieben worden in Form von reduzierten Gebühren. Dieses Plus ist jetzt aufgebraucht, die Gebühr musste regulär (alle drei Jahre, s.o.) überprüft und neu kalkuliert werden.
Zum Vergleich:
In 2021 wurde die jährliche Winterdienstgebühr pro Straßenmeter von seinerzeit 0,70 Euro auf 0,54 Euro gesenkt (wegen des Plus‘). Ab 2024 beträgt die Gebühr dann 0,74 Euro. Das heißt: Nach sechs Jahren hat sich der Gebührensatz nur um vier Cent erhöht! Die neue, um 4 Cent höhere Gebühr als vor sechs Jahren ergibt sich aus den aktuellen Kosten und Aufwendungen (siehe oben, u.a. gestiegene Personalkosten, Einsatzzeiten morgens in der Frühe und an Wochenenden).
Die Gemeinde Wachtberg ist auf insgesamt 135.848 Straßenmetern mit dem Winterdienst im Einsatz.
Das ergibt folgende Rechnung:
- alter Gebührensatz: 135.848 x 0,54 Euro = 73.357,92 Euro
- neuer Gebührensatz: 135.848 x 0,74 Euro = 100.527,52 Euro
- Differenz: 27.169,60 Euro
Das heißt: In den letzten drei Jahren hat die Gemeinde Wachtberg fast 100.000 Euro an die Gebührenzahler zurückgegeben.
Die Einnahmen aus Gebühren (!) für den Winterdienst sind ausschließlich für den Winterdienst bestimmt!!!
Beispiel 01:
Ein Einfamilienhaus mit 15 Straßenmetern (Straßenmeter = die Grundstücksmeter, die an von der Gemeinde gereinigte Straßen angrenzen):
- Alt (0,54 Euro x 15 m) = 8,10 Euro / Jahr
- Neu ab 2024 (0,74 Euro x 15 m) = 11,10 Euro / Jahr
- … das ist eine Erhöhung von 3,00 Euro / Jahr.
Beispiel 02:
Ein Mehrfamilienhaus mit 6 (gleichgroßen) Wohnungen und 22 Straßenmetern:
- Alt (0,54 Euro x 22 m) = 11,88 Euro / Jahr
… geteilt durch 6 Wohneinheiten = 1,98 Euro / Jahr / Wohneinheit - Neu ab 2024 (0,74 Euro x 22 m) = 16,28 Euro / Jahr
… geteilt durch 6 Wohneinheiten = 2,71 Euro / Jahr / Wohneinheit - … das ist eine Erhöhung von 73 Cent / Jahr / Wohneinheit.
Fazit: Von einer Erhöhung in hohem Maße kann nicht die Rede sein.