Gemäß § 57 Abs. 1 GO NW kann der Rat Ausschüsse bilden.
In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden (§ 57 Abs. 2 GO NW). Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. (§ 57 Abs. 3 GO NW).
Der Rat kann für die Arbeit der Ausschüsse allgemeine Richtlinien aufstellen (§ 57 Abs. 3 GO NW, siehe Ortsrecht).
Nach der Kommunalwahl vom 13. September 2020 und der Bürgermeisterwahl/-Stichwahl vom 13./27. September 2020 hat der neu gewählte Rat der Gemeinde Wachtberg in seiner ersten, konstituierenden Sitzung am 04. November 2020 (XI. Wahlperiode) u.a. den Haupt- und Finanzauschuss sowie den Wahlprüfungsausschuss neu gebildet. In der zweiten Ratssitzung am 02. Dezember 2020 (XI. Wahlperiode) hat der Rat der Gemeinde Wachtberg dann die weiteren Fachausschüsse sowie Ortsvertretungen bestimmt.