Die Mitglieder des Gemeinderates bilden Fraktionen. Entsprechend der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen muss im Rat der Gemeinde Wachtberg eine Fraktion aus mindestens zwei Personen bestehen (§ 56 Abs. 1 GO NW).
Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit; sie können insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Sie geben sich ein Statut, in dem das Abstimmungsverfahren, die Aufnahme und der Ausschluss aus der Fraktion geregelt werden (§ 56 Abs. 2 GO NW).