Bundestagswahl
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Die nächste vorgezogene Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden.
Informationen für Wählende
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten,
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Auch im Ausland lebende Deutsche haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zu wählen.
- Informationen zu -Deutsche im Ausland- erhalten Sie unter Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin.
Formulare:
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung / früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen)
Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen hält zudem auf seiner Internetseite weitere Informationen bereit: Bundestagswahlen | IM
Briefwahl (Wahlscheinantrag)
Die Briefwahlunterlagen können auf folgende Weise beantragt werden:
- online (ab Montag, 20. Januar 2025)
- durch Rücksendung des ausgefüllten Formulars auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief
- persönlich im Wahlbüro (ab Montag, 10. Februar 2025) während den Öffnungszeiten des Wahlbüros:
Montag - Donnerstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
- Telefonische Anträge können leider nicht angenommen werden, da eine Identitätsfeststellung nicht möglich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Gerne steht Ihnen das Wahlamt bei Fragen zur Verfügung:
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