Bundestagswahl
Wahl zum 21.Deutschen Bundestag
Die nächste vorgezogene Bundestagswahl wird - vorbehaltlich einer amtlichen Veröffentlichung - am 23. Februar 2025 stattfinden.
Der Wahltermin wurde noch nicht abschließend bestimmt!
Informationen für Wählende
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten,
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Auch im Ausland lebende Deutsche haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zu wählen.
- Informationen zu -Deutsche im Ausland- erhalten Sie unter Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin.
Formulare:
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung / früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen)
Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen hält zudem auf seiner Internetseite weitere Informationen bereit: Bundestagswahlen | IM
Gerne steht Ihnen das Wahlamt bei Fragen zur Verfügung:
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