Bundestagswahl

Bundestagswahl


Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Die nächste vorgezogene Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden

Informationen für Wählende

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten,
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Auch im Ausland lebende Deutsche haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zu wählen. 


Formulare:

Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen hält zudem auf seiner Internetseite weitere Informationen bereit: Bundestagswahlen | IM


Briefwahl (Wahlscheinantrag)

Die Briefwahlunterlagen können auf folgende Weise beantragt werden:

  • online (ab Montag, 20. Januar 2025)
  • durch Rücksendung des ausgefüllten Formulars auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief
  • persönlich im Wahlbüro (ab Montag, 10. Februar 2025) während den Öffnungszeiten des Wahlbüros:

Montag - Donnerstag 

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

Freitag 

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 

  • Telefonische Anträge können leider nicht angenommen werden, da eine Identitätsfeststellung nicht möglich ist. 


Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Gerne steht Ihnen das Wahlamt bei Fragen zur Verfügung:

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