Gemeindewerke Wachtberg AöR

Gemeindewerke Wachtberg AöR


Logo: Gemeinde Wachtberg
 

Die Vorständin
Auf dem Kummgraben 5
53343 Wachtberg
Telefon: (0228) 9544 0

Ansprechpartner/innen

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Aktuelles der Gemeindewerke Wachtberg AöR

Aktuelle Informationen der Gemeindewerke Wachtberg AöR finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die speziellen Informationen der im Anschluss hieran noch separat aufgeführten Wasserwerke und des Abwasserbeseitigungsbetriebes.

Abwasserbeseitigungsbetrieb

Notruf bei Schäden am Abwassersystem
- während der Dienstzeit (0228) 9544 160
- außerhalb der Dienstzeit 0172 4306065


Gebühreninformation (Stand: 01.01.2024):
Die Gemeindewerke Wachtberg AöR erheben getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser:

  • Für das Schmutzwasser werden eine Verbrauchsgebühr und eine Grundgebühr erhoben. Die Verbrauchsgebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab und beträgt 2,28 €/m³.
  • Maßstabseinheit für die Grundgebühr sind die Nenndurchflüsse der eingebauten Wasserzähler der Wasserversorger. Gebührensätze:
    a) mit einem Nenndurchfluss von  QN 2,5 (5 m³/h) :           78 €  
    b) mit einem Nenndurchfluss von QN  6,0 (12 m³/h):        187 €
    c) mit einem Nenndurchfluss von QN 10,0 (20 m³/h):       312 €
    d) mit einem Nenndurchfluss ab  QN 15,0 (30 m³/h)         468 €                                                          
  • Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Fläche der bebauten oder versiegelten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann, bemessen. Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter kanalwirksam bebauter und/oder befestigter Fläche 1,50 € pro Jahr.
  • Die Gebühr für die Entsorgung der Kleinkläranlagen beträgt 96,38 €/m³ abgefahrene Schlammmenge.

Die oben genannten Ansprechpartner/innen helfen weiter bei Fragen zu

  • Abwasserbeseitigung
  • Kanalhausanschlüsse / Kanalanschlusskosten
  • Kanalbenutzungsgebühren
  • Kanalisation
  • Kläranlagen
  • Rückstausicherungen
  • Niederschlagswasser
  • Entsorgung von Kleinkläranlagen
  • Grundstücksentwässerung


Umfassende Informationen über die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen finden Sie auf der Seite http://www.buergerinfo-abwasser.de/


Der Flyer "Neubau von Hausanschlussleitungen" enthält Informationen für Bauherren und Architekten. Er wird zurzeit im Hinblick auf die Regelungen für die Überwachung von privaten Entwässerungsanlagen überarbeitet.


Der Flyer "Information für Hauseigentümer – Private Abwasserleitungen" soll Ihnen einen Überblick über die gesetzliche Regelung, zu erledigende Aufgaben und über Ansprechpartner geben. Er wird ebenfalls im Hinblick auf die Regelungen für die Überwachung von privaten Entwässerungsanlagen überarbeitet.

Die aktuellen Regelungen für die Selbstüberwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Wachtberg sind in den gleichlautenden Informationen der Gemeindewerke zusammengestellt. Hier finden Sie auch eine Musterbescheinigung über das Ergebnis der Prüfung der Zustands- und Funktionsfähigkeit der privaten Abwasseranlagen.


Warnung vor "Kanalhaien" – Erklärfilm der Verbraucherzentrale NRW
Das vom Ministerium (MKULNV) finanzierte Projekt 'Kanaldichtheit' der Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) möchte die Bürger/-innen Nordrhein-Westfalens über unseriöse Geschäftspraktiken aufklären. Aus diesem Grund hat das Projekt den animierten Erklärfilm "Kanalhaie schnappen nach Kundschaft" produzieren lassen, der die Vorgehensweisen dieser sogenannten "Kanalhaie" aufzeigt und Handlungsempfehlungen im Umgang mit diesen gibt. Der Erklärfilm kann kostenfrei auf Youtube bzw. über die Homepage des Projekts Kanaldichtheit angesehen werden.
Verbraucherzentrale NRW, Projekt Kanaldichtheit: Verbrauchertelefon Kanaldichtheit: 0211 / 3809 300 (Mo. + Mi. 09.00-13.00 Uhr / Di. + Do. 13.00-17.00 Uhr), Projektwebseite: http://www.vz-nrw.de/kanal, E-Mail-Beratung: kanaldichtheit@vz-nrw.de


Gartenwasserzähler
Nach §4 Absatz 5-10 der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeindewerke Wachtberg AöR können Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt wurden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln. Ein Zähler ist vom Eichjahr (z.B. 2024) plus sechs Jahre (in dem Fall bis einschließlich 12/2030) gültig. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen.

Nach dem fachgerechten Einbau sind die Gemeindewerke umgehend darüber per E-Mail – gemeindewerke@wachtberg.de - mit zwei Fotos des eingebauten Zählers (Zählernummer und  Zählwerk sowie der Installationsort) und den Kontaktdaten (Adresse) und der Angabe des Kassenzeichens (9203…) zu informieren. Kosten fallen keine an. Ab Einbau kann das Gartenwasser genutzt werden. Der Nachweis über die Gartenwassermengen ist bis zum 15.01. eines jeden Folgejahres geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Jeweils ab Herbst können die erforderlichen Anträge auf Ermäßigung der Abwassergebühren für Gartenwasserzählerbenutzer, Poolbesitzer und Landwirte im Rathaus abgeholt oder auf der Seite "Gartenbewässerung" heruntergeladen werden.

Ob sich die Installation eines Gartenwasserzählers lohnt, können Interessierte auf folgender Seite prüfen: www.bauen.de/rechner/gartenwasserrechner 

Ansprechpartner: 

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Rückstau-Handbuch

Rückstau-Handbuch (Titelseite) - Stand: November 2020

 

Auf der Internetseite der AQUA-Planungsgruppe Köln, www.aqua-ing.de , ist ein Rückstau-Handbuch online abrufbar.... oder direkt über den Link auf nebenstehendem Bild.

Dieser kostenlose Ratgeber gibt nützliche Tipps zum Schutz von Gebäuden gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz.

 

 




Der Hochwasserpass – Überschwemmungsgefährdungen vorbeugen

Eine Gefährdung durch Hochwasser besteht nicht nur an Flüssen und großen Gewässern, auch kleine Bäche können in sehr kurzer Zeit zu reißenden Strömen anwachsen und erheblichen Schaden verursachen. Selbst von den kleinsten Rinnsalen, Geländesenken, Gräben und Hängen geht im Extremfall eine potentielle Gefahr aus. Und Vieles plätschert im Verborgenen, arbeitet zum Teil unterirdisch oder in scheinbar sicherer Entfernung.

Um sich ein Bild über ihre individuelle Überschwemmungsgefährdung zu machen, können Grundstückseigentümer die Bürgerhilfe „Hochwasserpass“ in Anspruch nehmen. Dies geschieht entweder kostenfrei über einen Fragebogen im Internet (www.hochwasser-pass.com ) oder offiziell mit der Ausstellung des Hochwasserpasses von einem Sachkundigen. Entwickelt hat diese Bürgerhilfe „Hochwasserpass“ das HochwasserKompetenzCentrum e.V. (HKC) Köln.


Starkregengefahrenkarten / Hochwasserschutz

Starkregengefahrenkarten der Gemeinde Wachtberg und weitere ausführliche Informationen und Tipps zum Starkregen-, Hochwasser- und Überflutungsschutz finden Sie in der Rubrik "Wirtschaft und Entwicklung", dort in der linken Menüleiste unter dem Menüpunkt "Hochwasserschutz".

Weitere Informationen sind auch unter folgenden Links im Internet abrufbar:

Falls hierzu noch Fragen auftreten, wenden Sie sich an die Mitarbeiter/innen der Gemeindewerke Wachtberg, AöR.

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