Korruptionsverdacht melden (Whistleblower-Kanal)


Die „Whistleblower-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2019/1937) findet nun auch im deutschen Recht Anwendung. Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten.

Die Gemeinde Wachtberg möchte sich, ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Beschäftigten vor Korruption schützen. Hierzu wurde ein Whistleblower-Kanal eingerichtet, über den Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien anonym gemeldet werden können.

Wenn Sie als Bürgerinnen und Bürger, Geschäftspartner (Lieferanten, Kunden etc.) oder auch Beschäftigte der Gemeinde Wachtberg den Verdacht haben, dass bei Vorgängen innerhalb der Gemeinde Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme eine Rolle spielen, können Sie sich direkt und anonym über das nachfolgende Hinweisgebersystem online an uns wenden.