Die Gemeinde Wachtberg ist bemüht, ihren Webauftritt www.wachtberg.de gleichermaßen allen Menschen barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz-BfWebG) stehen.
Maßstab für die Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen, Behörden und Ämter sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Diese Verordnung basiert auf internationalen Empfehlungen, die festlegen, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen.
Dieser Webauftritt entspricht weitestgehend den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV NRW.
Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, technische Entwicklungen bieten zudem stetig weitere Verbesserungen. So wird das Internetangebot der Gemeinde Wachtberg regelmäßig überprüft und verbessert.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind zum Teil aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nur eingeschränkt zugänglich:
- PDF-Dokumente, Videos und Kartenanwendungen sind nicht barrierefrei
- Leichte Sprache – es gibt noch keine Inhalte in Leichter Sprache
- Gebärdensprache – es gibt noch keine Angebote in Gebärdensprache
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.23 erstellt, die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben Anregungen oder Fragen bezüglich der barrierefreien Gestaltung der Website oder Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang auf dieser Seite aufgefallen? Dann finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit.
Ansprechpartnerin:
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Sie können die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen jederzeit einschalten, um fehlende Barrierefreiheit zu ermitteln und eine Lösung des Problems durch eine Zusammenarbeit aller Beteiligten zu finden.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier:
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik