Bebauungsplan

Bauleitpläne im Verfahren

Bauleitpläne im Verfahren


Aktuell befindet sich folgender Bebauungsplan in Aufstellung:

Bebauungsplan Nr. 09-19 "Margeritenweg", Pech

Auf Grund der Bekanntmachungsanordnung des Beigeordneten der Gemeinde Wachtberg vom 14.04.2025 wird die Veröffentlichung des nachfolgenden Beschlusses des Planungsausschusses angeordnet.

Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 09-19
"Margeritenweg", Pech

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des o.g. Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Plangebiet:

Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Wachtberg, in der Ortslage Pech und umfasst eine Fläche von rund 8.600 m². Es liegt im Südosten des Ortsteils, südlich der gliedernden Landesstraße L 158 und wird

  • im Westen und Norden durch die Grundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße „Auf dem Reeg“,
  • im Osten durch die Grundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße „Grüner Weg“ sowie
  • im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

begrenzt.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09-19 "Margeritenweg ", Pech sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um am südöstlichen Rand der Ortslage Pech eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs als Wohnbaufläche dargestellt.

Verfahren

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht sowie dazugehörigen Fachgutachten wie Artenschutzprüfung, Landschaftspflegerischem Fachbeitrag, Starkregennachweis sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Betrachtung der Schutzgüter Mensch (menschliche Gesundheit, Lärm, Starkregen), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Artenschutz, Schutzgebiete), Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft (Kaltluftbahnen, Starkregen), Orts- und Landschaftsbild (Topografie, Siedlungsstruktur, Städtebau), Kultur- und Sachgüter.

Betrachtung

  • von Emissionen, Abfall- und Abwasservermeidung und -entsorgung
  • von Landschaftsplänen sowie sonstiger Fachpläne
  • von Auswirkungen der Planung auf die Abflusssituation von Niederschlagswasser (Starkregen)
  • von Kaltluftbahnen

Die genannten Informationen sind dem Umweltbericht (ISR, Haan, Stand: März 2025), der Artenschutzprüfung (ISR, Haan, Stand: April 2023), dem landschaftspflegerischen Fach-
beitrag (ISR, Haan, Stand: März 2025) sowie dem Starkregennachweis zum Bebauungsplan Margeritenweg (Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH, Aachen,
Stand: Februar 2025) zu entnehmen.

Umweltbezogene Informationen sind zudem folgenden Stellungnahmen zu entnehmen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgebracht wurden:

  • Bezirksregierung Düsseldorf (Keine Hinweise auf Kampfmittel)
  • Bezirksregierung Arnsberg (Auskunft zu erloschenem Bergwerksfeld)
  • Gemeinde Wachtberg, Klimamanagement (Hinweis auf Starkregen, Kaltluftstrom)
  • Gemeindewerke Wachtberg, AöR (Hinweis auf Starkregen, Anregung zu Klimafolgenanpassung)
  • Geologischer Dienst NRW (Auskunft zu Erdbebengefährdung, Schutzgut Boden)
  • Rhein-Sieg-Kreis (Hinweise zu Abfallwirtschaft/Bodenauffüllung, Immissionsschutz, Hochwasser- und Gewässerschutz, Bodenschutz, Natur-, Landschafts- und Artenschutz)
  • Anwohner 1 (Hinweis auf Starkregen)
  • Anwohner 4 (Hinweis auf Starkregen)
  • BUND (Hinweise zu schutzwürdigen Biotopen im Umfeld, zum Umfang der Artenschutzprüfung, zum Flächenverbrauch, zu Boden- und Klimaschutz sowie Starkregen),

Um die Öffentlichkeit an der Planung zu beteiligen, wird die Gelegenheit gegeben, die o.g. Informationen während der öffentlichen Auslegung in der Zeit

vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025

im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich 60 – Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 109 und 112, Aushang der Planzeichnungen und den dazugehörigen Unterlagen im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und zwar:

vormittags: Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr und
nachmittags: Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

einzusehen.

Bei Bedarf ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-164 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren. Gerne können die Unterlagen auch per Mail unter der E-Mailadresse tanja.gohrbandt@wachtberg.de angefordert werden.

Die o. g. Informationen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 108 bis 112 oder per E-Mail an beteiligung@wachtberg.de vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die ausgelegten Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren sowie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Wachtberg unter:

https://www.wachtberg.de/wirtschaft-entwicklung/gemeindeentwicklung/bauleitplaene-im-verfahren/

abrufbar.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen sowie deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit Verweis auf den Datenschutz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und Adressen von Stellungnehmenden in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse nicht aufgeführt werden.

Wachtberg, den 14.04.2025

In Vertretung

Swen Christian

Beigeordneter

Die Inhalte der Planung sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen:

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 60 –
Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung – gern zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:
Tanja Gohrbandt, Telefon: 0228 / 95 44-164, E-Mail: tanja.gohrbandt@wachtberg.de

Bebauungsplan Nr. 01-04 „Remagener Weg" in Wachtberg-Arzdorf

Offenlagebeschluss:

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des o.g. Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Plangebiet:

Die Gemeinde Wachtberg beabsichtigt im Ortsteil Arzdorf im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 01-04 „Remagener Weg“ die Ausweisung von Wohngebietsflächen auf einer Gesamtfläche von ca. 0,61 ha. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung

Im Südosten von Arzdorf liegen die einzigen Bereiche des Ortsteils, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt sind, für die jedoch aktuell kein verbindliches Baurecht besteht. Für die Schaffung von Baurecht wird ein Bebauungsplanverfahren zur Vorbereitung der wohnbaulichen Entwicklung durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Betrachtung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsschutz, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft (Schadstoffe), menschliche Gesundheit (Lärm, Starkregen), Kultur- u. Sachgüter, Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Schutzgebiete).

Betrachtung

  • von Emissionen, Abfall- und Abwasservermeidung und –entsorgung
  • von Landschaftsplänen sowie sonstiger Fachpläne
  • und Beurteilung der Geruchsimmissionen auf das Plangebiet

Die genannten Informationen sind dem Umweltbericht, der Artenschutzprüfung sowie der gutachterlichen Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen (TÜV Nord, Essen, Stand: 19.11.2024) zu entnehmen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Stellungnahme konnte eine Aussage zu Auswirkungen der Planung auf den Menschen sowie die menschliche Gesundheit durch Geruchsemissionen getroffen werden.

Umweltbezogene Informationen sind zudem aus den Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises (Hinweis auf Geruchsimmissionen, Hochwasser- und Gewässerschutz, Eingriff in Natur und Landschaft), dem Geologischen Dienst NRW (Schutzgut Boden), des BUND (Hinweise zur Lage im Landschaftsschutzgebiet, Bodennutzung, , Klimaschutz, Artenschutz, Starkregenereignissen), des NABU (Artenschutz), des LVR-Amtes (Kulturgüter) und der Gemeindewerke AöR (Starkregenereignissen) zu entnehmen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20.11.2023 bis zum 22.12.2023 vorgebracht wurden.

Um die Öffentlichkeit an der Planung zu beteiligen, wird die Gelegenheit gegeben den oben genannten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01-04 „Remagener Weg“, den Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht), die Artenschutzprüfung, die gutachterliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen, den Abschlussbericht zur erfolgten Geoprospektion, die Entwässerungsplanung und die nach Einschätzung der Gemeinde Wachtberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 15.04.2025 bis einschließlich 22.05.2025

im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich 60 – Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnungen und den dazugehörigen Unterlagen im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und zwar:

  • vormittags: Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr und
  • nachmittags: Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

einzusehen.

Bei Bedarf ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-170 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren. Gerne können die Unterlagen auch per Mail unter der E-Mailadresse christian.kaden@wachtberg.de angefordert werden.

Die o. g. Informationen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 108 bis 112 oder per E-Mail an beteiligung@wachtberg.de vorgebracht werden.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen sowie deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit Verweis auf den Datenschutz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und Adressen von Stellungnehmenden in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse nicht aufgeführt werden.

Wachtberg, den 14.04.2024

In Vertretung

Swen Christian

Beigeordneter

Die Inhalte der Planung sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen:

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 60 – Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung gern zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Christian Kaden, Telefon: 0228 / 95 44 -170, E-Mail: christian.kaden@wachtberg.de

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem

„Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange“ 

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung in Wachtberg-Niederbachem beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 7.000 m² und befindet sich östlich des Heidewegs und nordwestlich der Leyenkaulstraße. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung sollen im bevölkerungsreichsten Ortsteil der Gemeinde Wachtberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Wohn- und Pflegeplätzen für pflegebedürftige Menschen geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs bisher als Wohnbaufläche dargestellt. Zur Realisierung des Vorhabens soll im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Seniorenwohn- und Pflegeheim“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt und planungsrechtlich gesichert werden.

Zu der frühzeitigen Erörterung der Planung werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am

Dienstag, den 19. November 2024,

um 18.00 Uhr in den Henseler Hof,

Konrad-Adenauer-Straße 38 in Wachtberg-Niederbachem

eingeladen.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zunächst erläutert. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans nebst textlichen Festsetzungen kann gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 11. November 2024 bis zum 12. Dezember 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter https://www.wachtberg.de/wirtschaft-entwicklung/gemeindeentwicklung/bauleitplaene-im-verfahren/ bzw. im Bauportal NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden. Darüber hinaus hängt der vorgenannte Planentwurf nebst textlicher Festsetzung in diesem Zeitraum im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnung im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:

  • vormittags:            Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
  • nachmittags:         Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter derTelefonnummer 0228/9544-164 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an beteiligung@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die
E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Hiermit wird der vorstehende Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung öffentlich bekannt gemacht.

Wachtberg, den 30.10.2024

Swen Christian

Beigeordneter

2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtberg und des Bebauungsplans Nr. 09-18 „Pflegeeinrichtung Wiesenau“, Pech

Erneute öffentliche Auslegung der geänderten Entwürfe im Bauleitplanverfahren

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 beschlossen, den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Eine erneute Auslegung der Planwerke ist erforderlich, da nach der im Jahr 2021 durchgeführten Offenlage Änderungen am Entwurf des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans vorgenommen wurden. Die neue Grundstücksnutzung und Entwicklungsabsicht beziehen nun auch das benachbarte Flurstück Nr. 605 ein.

Aufgrund eines formellen Verfahrensfehlers wird die bereits laufende erneute Offenlage, welche vom 15.04.2024 bis 17.05.2024 angesetzt war, erneut gestartet. Die Einwendungen und Stellungnahmen die bereits zur ersten gesetzten Frist in das Verfahren eingebracht wurden, bleiben gültig. Eine erneute Eingabe im Rahmen dieser Offenlage ist nicht notwendig. Alle bereits getätigten Einwendungen werden in vollem Umfang berücksichtigt.


Plangebiet:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,05 ha und befindet sich am nördlichen Ortsausgang der Ortslage Pech.

Die Planbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans sind in den beigefügten Übersichtsplänen dargestellt.


Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09-18 „Pflegeinrichtung Wiesenau“, Pech sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Folgenutzung des Grundstücks nach der bereits in 2015 erfolgten endgültigen Niederlegung des Hotelbetriebs geschaffen werden.

Vorgesehen ist die Errichtung einer Pflegeeinrichtung. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung muss auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wachtberg im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Mit der 2. Änderung ist beabsichtigt, den gesamten Planbereich, der derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist, als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Pflegeeinrichtung“ auszuweisen.


Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt

 

in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024

 

im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich 60 - Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung -, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 109 bis 112, Aushang der Planzeichnung im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erneut öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden, und zwar:

 

  • vormittags:                  Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
  • nachmittags:               Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

 

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-161 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Hinweise:

Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 108 bis 112 oder per E-Mail an beteiligung@wachtberg.de vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

 

Wachtberg, den 26.04.2024

Jörg Schmidt

Bürgermeister


 

Bebauungsplan Nr. 09-19 „Margeritenweg“, Wachtberg-Pech

Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 09-19 "Margeritenweg“ in Wachtberg-Pech aufzustellen.

Frühzeitige Beteiligung

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplanentwurf Nr. 09-19 "Margeritenweg“, Pech die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Plangebiet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha und befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand von Pech. Das Plangebiet wird durch die rückwärtigen Grundstücke der Wohnbebauung entlang der Straßen Auf dem Reeg im Westen und Norden sowie Grüner Weg im Osten begrenzt. In Richtung Süden verläuft die Abgrenzung an der südlichen Grenze des Flurstücks Gemarkung Pech, Flur 5, Flurstück 352 und deren Verlängerung über die landwirtschaftlich genutzte Fläche Richtung Osten bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 204. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz umrandet) des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 09-19 „Margeritenweg“ ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09-19 „Margeritenweg“, Pech sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung der Ortslage Pech am südöstlichen Ortsrand geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs bereits als Wohnbaufläche dargestellt.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der frühzeitigen Erörterung der Planung am


Dienstag, den 23. Januar 2024,

um 18.00 Uhr im Feuerwehrhaus Pech,

Seibachstraße 5 in Wachtberg-Pech


teilzunehmen.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zunächst erläutert. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.


Der Vorentwurf des Bebauungsplans nebst textlichen Festsetzungen kann gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 15. Januar 2024 bis zum 16. Februar 2024

im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnung im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:

  • vormittags:                Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
  • nachmittags:             Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und

                                        Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-164 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Hinweise

Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an tanja.gohrbandt@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 4, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

 

Wachtberg, den 15.12.2023

Jörg Schmidt

Bürgermeister


Bebauungsplan Nr. 01-04 „Remagener Weg" in Wachtberg-Arzdorf

Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 01-04 "Remagener Weg“ in Wachtberg-Arzdorf aufzustellen.

Frühzeitige Beteiligung
Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplanentwurf Nr. 01-04 „Remagener Weg“, Arzdorf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,61 ha und befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Arzdorf. Das Plangebiet wird westlich durch den Siedlungskörper Arzdorf, nördlich durch die L 123, östlich durch Acker- und Halboffenland und südlich durch einen Wirtschaftsweg und weiteren Ackerflächen umgrenzt. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz umrandet) des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 01-04 ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01-04 „Remagener Weg“, Arzdorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung der Ortslage Arzdorf am südöstlichen Ortsrand geschaffen werden.

Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs bereits als Wohnbaufläche dargestellt.


Zu der frühzeitigen Erörterung der Planung werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am

Dienstag, den 05. Dezember 2023, um 18.00 Uhr
im Lehrer-Welsch-Saal

(im Obergeschoss des Feuerwehrhauses)
Antoniusweg 12 in Wachtberg-Arzdorf

eingeladen.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zunächst erläutert. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans nebst textlichen Festsetzungen hängt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 20. November 2023 bis zum 22. Dezember 2023

im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnung zwischen den Zimmern 113 und 114 während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:

  • vormittags:                  Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
  • nachmittags:               Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-170 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Hinweise
Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an christian.kaden@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 4, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.


Wachtberg, den 06.11.2023

Jörg Schmidt
Bürgermeister


Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung in Wachtberg-Niederbachem

Der Bürgermeister und ein Ratsmitglied haben am 25.11.2022 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entschieden:

Es wurde folgende Dringlichkeitsentscheidung gefasst: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem (Geltungsbereich s. Anlage 1) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 BauGB bietet den Rahmen, künftige bauliche Nutzungsarten und -formen unter Berücksichtigung des Charakters des Gebietes auf Basis aktueller gesetzlicher Grundlagen standortbezogen zu sichern bzw. zu ordnen.

Plangebiet
Das Plangebiet umfasst eine rund 7.000 m² große Fläche im „Keil“ des in Richtung des historischen Zentrums von Niederbachem hangabwärts verlaufenden Heidewegs im Westen und der in Richtung Osten des Gebiets topografisch leicht ansteigenden Leyenkaulstraße. Das Gebiet befindet sich oberhalb des Ortszentrums von Niederbachem am Rande der Siedlungslage im Übergang der Wohnsiedlung zur offenen Landschaft des Rodderbergs. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz umrandet) des zu ändernden Teilbereiches ist dem untenstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht.

Wachtberg, den 25.11.2022

Jörg Schmidt
Bürgermeister


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