Bebauungsplan

Bauleitpläne im Verfahren

Bauleitpläne im Verfahren


Aktuell befindet sich folgender Bebauungsplan in Aufstellung:

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem

„Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange“ 

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung in Wachtberg-Niederbachem beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 7.000 m² und befindet sich östlich des Heidewegs und nordwestlich der Leyenkaulstraße. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung sollen im bevölkerungsreichsten Ortsteil der Gemeinde Wachtberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Wohn- und Pflegeplätzen für pflegebedürftige Menschen geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs bisher als Wohnbaufläche dargestellt. Zur Realisierung des Vorhabens soll im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Seniorenwohn- und Pflegeheim“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt und planungsrechtlich gesichert werden.

Zu der frühzeitigen Erörterung der Planung werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am

Dienstag, den 19. November 2024,

um 18.00 Uhr in den Henseler Hof,

Konrad-Adenauer-Straße 38 in Wachtberg-Niederbachem

eingeladen.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zunächst erläutert. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans nebst textlichen Festsetzungen kann gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 11. November 2024 bis zum 12. Dezember 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter https://www.wachtberg.de/wirtschaft-entwicklung/gemeindeentwicklung/bauleitplaene-im-verfahren/ bzw. im Bauportal NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden. Darüber hinaus hängt der vorgenannte Planentwurf nebst textlicher Festsetzung in diesem Zeitraum im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnung im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:

  • vormittags:            Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
  • nachmittags:         Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter derTelefonnummer 0228/9544-164 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an beteiligung@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die
E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Hiermit wird der vorstehende Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung öffentlich bekannt gemacht.

Wachtberg, den 30.10.2024

Swen Christian

Beigeordneter

2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtberg und des Bebauungsplans Nr. 09-18 „Pflegeeinrichtung Wiesenau“, Pech

Erneute öffentliche Auslegung der geänderten Entwürfe im Bauleitplanverfahren

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 beschlossen, den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Eine erneute Auslegung der Planwerke ist erforderlich, da nach der im Jahr 2021 durchgeführten Offenlage Änderungen am Entwurf des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans vorgenommen wurden. Die neue Grundstücksnutzung und Entwicklungsabsicht beziehen nun auch das benachbarte Flurstück Nr. 605 ein.

Aufgrund eines formellen Verfahrensfehlers wird die bereits laufende erneute Offenlage, welche vom 15.04.2024 bis 17.05.2024 angesetzt war, erneut gestartet. Die Einwendungen und Stellungnahmen die bereits zur ersten gesetzten Frist in das Verfahren eingebracht wurden, bleiben gültig. Eine erneute Eingabe im Rahmen dieser Offenlage ist nicht notwendig. Alle bereits getätigten Einwendungen werden in vollem Umfang berücksichtigt.


Plangebiet:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,05 ha und befindet sich am nördlichen Ortsausgang der Ortslage Pech.

Die Planbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans sind in den beigefügten Übersichtsplänen dargestellt.


Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09-18 „Pflegeinrichtung Wiesenau“, Pech sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Folgenutzung des Grundstücks nach der bereits in 2015 erfolgten endgültigen Niederlegung des Hotelbetriebs geschaffen werden.

Vorgesehen ist die Errichtung einer Pflegeeinrichtung. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung muss auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wachtberg im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Mit der 2. Änderung ist beabsichtigt, den gesamten Planbereich, der derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist, als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Pflegeeinrichtung“ auszuweisen.


Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt

 

in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024

 

im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich 60 - Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung -, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 109 bis 112, Aushang der Planzeichnung im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erneut öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden, und zwar:

 

  • vormittags:                  Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
  • nachmittags:               Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

 

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-161 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Hinweise:

Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 108 bis 112 oder per E-Mail an beteiligung@wachtberg.de vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

 

Wachtberg, den 26.04.2024

Jörg Schmidt

Bürgermeister


 

Bebauungsplan Nr. 09-19 „Margeritenweg“, Wachtberg-Pech

Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 09-19 "Margeritenweg“ in Wachtberg-Pech aufzustellen.

Frühzeitige Beteiligung

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplanentwurf Nr. 09-19 "Margeritenweg“, Pech die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Plangebiet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha und befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand von Pech. Das Plangebiet wird durch die rückwärtigen Grundstücke der Wohnbebauung entlang der Straßen Auf dem Reeg im Westen und Norden sowie Grüner Weg im Osten begrenzt. In Richtung Süden verläuft die Abgrenzung an der südlichen Grenze des Flurstücks Gemarkung Pech, Flur 5, Flurstück 352 und deren Verlängerung über die landwirtschaftlich genutzte Fläche Richtung Osten bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 204. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz umrandet) des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 09-19 „Margeritenweg“ ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09-19 „Margeritenweg“, Pech sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung der Ortslage Pech am südöstlichen Ortsrand geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs bereits als Wohnbaufläche dargestellt.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der frühzeitigen Erörterung der Planung am


Dienstag, den 23. Januar 2024,

um 18.00 Uhr im Feuerwehrhaus Pech,

Seibachstraße 5 in Wachtberg-Pech


teilzunehmen.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zunächst erläutert. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.


Der Vorentwurf des Bebauungsplans nebst textlichen Festsetzungen kann gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 15. Januar 2024 bis zum 16. Februar 2024

im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnung im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:

  • vormittags:                Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
  • nachmittags:             Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und

                                        Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-164 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Hinweise

Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an tanja.gohrbandt@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 4, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

 

Wachtberg, den 15.12.2023

Jörg Schmidt

Bürgermeister


Bebauungsplan Nr. 01-04 „Remagener Weg" in Wachtberg-Arzdorf

Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 01-04 "Remagener Weg“ in Wachtberg-Arzdorf aufzustellen.

Frühzeitige Beteiligung
Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplanentwurf Nr. 01-04 „Remagener Weg“, Arzdorf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,61 ha und befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Arzdorf. Das Plangebiet wird westlich durch den Siedlungskörper Arzdorf, nördlich durch die L 123, östlich durch Acker- und Halboffenland und südlich durch einen Wirtschaftsweg und weiteren Ackerflächen umgrenzt. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz umrandet) des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 01-04 ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01-04 „Remagener Weg“, Arzdorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung der Ortslage Arzdorf am südöstlichen Ortsrand geschaffen werden.

Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs bereits als Wohnbaufläche dargestellt.


Zu der frühzeitigen Erörterung der Planung werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am

Dienstag, den 05. Dezember 2023, um 18.00 Uhr
im Lehrer-Welsch-Saal

(im Obergeschoss des Feuerwehrhauses)
Antoniusweg 12 in Wachtberg-Arzdorf

eingeladen.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zunächst erläutert. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans nebst textlichen Festsetzungen hängt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 20. November 2023 bis zum 22. Dezember 2023

im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnung zwischen den Zimmern 113 und 114 während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:

  • vormittags:                  Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
  • nachmittags:               Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-170 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Hinweise
Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an christian.kaden@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 4, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.


Wachtberg, den 06.11.2023

Jörg Schmidt
Bürgermeister


Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung in Wachtberg-Niederbachem

Der Bürgermeister und ein Ratsmitglied haben am 25.11.2022 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entschieden:

Es wurde folgende Dringlichkeitsentscheidung gefasst: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem (Geltungsbereich s. Anlage 1) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 BauGB bietet den Rahmen, künftige bauliche Nutzungsarten und -formen unter Berücksichtigung des Charakters des Gebietes auf Basis aktueller gesetzlicher Grundlagen standortbezogen zu sichern bzw. zu ordnen.

Plangebiet
Das Plangebiet umfasst eine rund 7.000 m² große Fläche im „Keil“ des in Richtung des historischen Zentrums von Niederbachem hangabwärts verlaufenden Heidewegs im Westen und der in Richtung Osten des Gebiets topografisch leicht ansteigenden Leyenkaulstraße. Das Gebiet befindet sich oberhalb des Ortszentrums von Niederbachem am Rande der Siedlungslage im Übergang der Wohnsiedlung zur offenen Landschaft des Rodderbergs. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz umrandet) des zu ändernden Teilbereiches ist dem untenstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht.

Wachtberg, den 25.11.2022

Jörg Schmidt
Bürgermeister


Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des u.g. Fachbereichs gern zur Verfügung.

Keine Abteilungen gefunden.