Flächennutzungsplan

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Flächennutzungsplan


Flächennutzungsplan der Gemeinde Wachtberg

Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat am 17. Dezember 2013 den Flächennutzungsplan für das Gebiet der Gemeinde Wachtberg beschlossen.



1. Änderung des Flächennutzungsplans in Kraft

Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 den Feststellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Durch Bekanntmachung am 28.09.2021 ist die 1. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam geworden.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist aus dem angefügten Übersichtsplan (rot umrandet) zu ersehen.

Die Unterlagen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wachtberg sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen:

Offenlage der 2. Änderung des Flächennutzungsplans

Öffentliche Auslegung des Entwurfes
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 die Verwaltung beauftragt, den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel der Planung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, eine Seniorenwohnanlage zu realisieren. Hierfür muss der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wachtberg dahingehend geändert werden, dass der Bereich, der derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist, als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Seniorenwohnen + Pflegeeinrichtungen“ umgewandelt wird.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus den Unterlagen für die Änderung des Flächennutzungsplanes: Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht sowie die dazugehörigen Fachgutachten und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Betrachtung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsschutz, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft (Schadstoffe), menschliche Gesundheit (Lärm), Kultur- u. Sachgüter, Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Schutzgebiete und Natura 2000 Gebiete)

Betrachtung

  • von Emissionen, Abfall- und Abwasservermeidung und -entsorgung
  • von Landschaftsplänen sowie sonstiger Fachpläne
  • der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten mit festgelegten Immissions-grenzwerten
  • von möglichen Auswirkungen von Vorhaben für Unglücke.

Die genannten Informationen sind im Umweltbericht, der artenschutzrechtlichen Prüfung (Büro Ginster, Meckenheim, Stand: Mai 2021), dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Büro Ginster, Meckenheim, Stand: Mai 2021) sowie der schalltechnischen Untersuchung (Ing.-büro Dr.-Ing. M. Mrziglod-Hund, Kaiserslautern, Stand: Mai 2021) zu entnehmen.

Umweltbezogene Informationen sind zudem aus Stellungnahmen des Landesbetriebs Straßen NRW, der Bezirksregierung Arnsberg, des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege, der Landwirtschaftskammer NRW sowie aus den Stellungnahmen der Bürger 10 und 11 zu entnehmen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.09.2020 bis zum 23.10.2020 vorgebracht wurden.

Um die Öffentlichkeit an der Planung zu beteiligen, wurden der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, der Entwurf der dazugehörigen Begründung, der Umweltbericht sowie die dazugehörigen Fachgutachten und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für jedermanns in der Zeit vom 03. August 2021 bis einschließlich 17. September 2021 im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich 4 - Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung zur Einsicht ausgelegt.

Die Inhalte der Planung sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen:

  • Übersichtsplan des Änderungsbereichs des Flächennutzungsplans
  • Planzeichnung - 2. Änderung Flächennutzungsplan (Büro Naumann, Bonn, Stand: März 2021)
  • Begründung - 2. Änderung Flächennutzungsplan (Büro Naumann, Bonn, Stand: Januar 2021)
  • Umweltbericht - 2. Änderung Flächennutzungsplan (Büro Ginster, Meckenheim, Stand: Juni 2021)
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (Büro Ginster, Meckenheim, Stand: Mai 2021)
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Büro Ginster, Meckenheim, Stand: Mai 2021)
  • Schalltechnische Untersuchung (Ing.-büro Dr.-Ing. M. Mrziglod-Hund, Kaiserslautern, Stand: Mai 2021)
  • Zusammenfassung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der 2. Flächennutzungsplanänderung inkl. deren fachlicher Würdigung (Stand: Mai 2021)
  • Amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

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