Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Im Dezember 2000 hat das Europäische Parlament mit der Wasserrahmenrichtlinie einen einheitlichen rechtlichen Rahmen und damit ein zentrales Element für den Gewässerschutz in Europa verabschiedet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist hierbei ein wichtiges Kriterium.
Information der Öffentlichkeit gemäß § 36 WHG und Art. 14, Abs. 1 (b) der EG- Wasserrahmenrichtlinie
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in der Gemeinde Wachtberg
Eine Vorstellung der bis dahin durchgeführten Maßnahmen am Mehlemer Bach im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie in der Gemeinde Wachtberg hat Volker Strehl, Vorstand der Gemeinde Wachtberg AöR am 26.11.2015 im Gebietsforum Rheingraben-Nord vorgestellt.
Die Präsentation können Sie hier abrufen.